Unsere Flüchtlinge werden bei den notwendigen Behördengängen, vor allem zur Ausländerbehörde in Dieburg, von ihren Paten aus dem Asylkreis begleitet. Sie werden aber während des Asylverfahrens häufig mit Ereignissen und Entscheidungen konfrontiert, die Unterstützung durch das Team „Asyl, Ämter und Anwälte“ erfordern. Hierzu gehören häufig Anhörungsschreiben oder Ablehnungs bescheide des „BAMF“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), oder auch Mahnschreiben durch Geschäfte oder Rechtsanwälte wegen nicht gezahlter Forderungen, Formulare in familienrechtlichen Angelegenheiten usw. usw. Auch für den Antrag, nach der Anerkennung als Flüchtling Familienangehörige nachziehen zu lassen, wird überwiegend Hilfe benötigt.
In diesen und ähnlichen Fällen helfen wir, amtliche oder geschäftliche Schreiben zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten. Gelegentlich genügt eine schriftliche Antwort, häufig muss jedoch Kontakt mit und Beratung durch einen in Asylrechtsfragen erfahrenen Rechtsanwalt (oder eine Anwältin) vermittelt werden.
Es ist den Betroffenen auch freigestellt, anwaltliche Beratung zu suchen. Innerhalb der kurzen Klagefristen ist meistens kein Anwalt zu erreichen, aber auch nach Einreichung der Klage kann ein Anwalt noch für eine Begründung der Klage beauftragt werden. Anwälte arbeiten aber nicht "umsonst", bei Beauftragung muss ein Gebühren-Vorschuss gezahlt werden.